Die Treibhausgasminderungsquote, kurz THG-Quote, ist ein politisches Instrument, das die Bundesregierung im Jahr 2015 eingeführt hat, um die Treibhausgasemissionen, allen voran den Ausstoß von Kohlendioxid, im Verkehr zu senken. Die Quote gibt an, um wie viel Prozent Unternehmen, die fossile Kraftstoffe in Deutschland verkaufen, ihre Treibhausgasemissionen pro Jahr mindestens senken müssen. Halten sie diese Vorgaben nicht ein, müssen sie Strafen zahlen. Gerade Mineralölkonzerne, die noch immer hauptsächlich fossile Kraftstoffe mit hohen Emissionen verkaufen, können diese Quote aber schon heute nicht allein aus eigener Kraft erfüllen. In den kommenden Jahren werden die Vorgaben immer strenger.
Sie können gerne auch mehrere Fahrzeuge registrieren. Bei gewerblichen Flotten, die größer als 10 Fahrzeugen umfassen, sprechen Sie uns bitte direkt an.
Um für Ihr Fahrzeug die THG-Quote zu bekommen, benötigen Sie den Fahrzeugschein. Sofern Sie diesen besitzen, spielt es keine Rolle, ob es sich dabei um ein Leasing-Fahrzeug handelt.
Da der Renault Twizy in die Fahrzeugklasse L6e bzw. L7e fällt (Leichtfahrzeuge), ist er nicht für die THG-Quote berechtigt. Nur Personenkraftwagen der Fahrzeugklasse M oder Nutzfahrzeuge der Fahrzeugklassen N1 und N2 die rein batterie-elektrisch angetrieben sind, sind THG-Quoten berechtigt. Die Fahrzeugklasse finden Sie unter "J" im Fahrzeugschein.
Der Service ist für BEG-Mitglieder komplett kostenlos, Sie bekommen natürlich den Großteil des erzielten Großhandelspreises. Auch im Falle, dass einige der angemeldeten E-Fahrzeuge nicht berechtigt sind, entstehen keine Kosten für Sie.
Die BEG ist Ihr vertrauenswürdiger Partner vor Ort, auch für die Abwicklung der THG-Quote. Die Teilnahme von vielen Mitgiedern stärkt die zügige Umsetzung der Energiewende durch die BEG vor Ort.
Nach der Registrierung auf unserer Webseite erhalten Sie eine E-Mail zur Bestätigung an Ihre hinterlegte Adresse. Wurde Ihr Antrag abgeschlossen, erhalten Sie nochmal eine finale Bestätigung per E-Mail.
Nach Ihrem ersten Antrag werden Sie zu Beginn eines neuen Jahres darum gebeten, Ihr Einverständnis für eine erneute THG-Quote zu geben. Nach Ihrer Einwilligung werden wir uns um alles Weitere kümmern.
Sollten Sie ein gebrauchtes E-Auto gekauft haben, und die THG-Quote wurde bereits für das laufende Jahr beantragt und ausgezahlt, so können Sie die THG-Quote leider nicht erneut beantragen.
Jede Quote, die von den privaten Haltern nicht angemeldet wird, kann von der Bundesregierung verkauft werden. Somit kann man durch das Nicht-Registrieren seines Autos nicht „die Ölkonzerne schädigen“.