Fakten-Check Windkraft

93 % der Menschen in Deutschland begrüßen den Ausbau der Erneuerbaren Energien. Dennoch werden vielerorts auch hitzige Debatten insbesondere über den Ausbau der Windenergie geführt. Die folgenden Argumente möchten mit objektiven Fakten dazu beitragen, die Diskussionen zu versachlichen und Vorurteile abzubauen.

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Fakten-Check:
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Der Wind weht auch im Freisinger Land!

Im Landkreis Freising und den angrenzenden Landkreisen gibt es bereits mehrere Windkraftanlagen. Die Erträge dieser Anlagen sind durchwegs positiv, wenngleich die Betreiber sich damit auch keine „goldene Nase“ verdienen können, wie mancherorts behauptet wird.

Gewitterwolken zeihen auf

Die Bürger Energie Genossenschaft Freisinger Land e. G. betreibt seit November 2015 das Bürger Windrad Kammerberg. Die tatsächlich realisierten Erträge werden hier veröffentlicht. Die Erträge sind durchwegs positiv und liegen über dem vom TÜV Süd prognostizierten Ertrag.
Für den geplanten Windkraftanlagen Standort Enghausen liegt eine Windprognose des TÜV Süd vor. Das prognostizierte Windaufkommen ist für einen wirtschaftlichen Betrieb der Anlage gegeben. Die Fragestellung der Wirtschaftlichkeit liegt darüber hinaus immer in der Verantwortung der jeweiligen Betreiber und niemand würde einen sechsstelligen Betrag in die Vorplanungen und die Genehmigungsplanung stecken, wenn kein wirtschaftlicher Betrieb möglich wäre.
Landratsamt Freising – Energiewende

Infraschall

Es gibt vielfältige natürliche und künstliche Infraschallquellen. Windrauschen, Meeresbrandung, Kühlschränke, Staubsauger, Heizungspumpen ….. (die Liste ließe sich beliebig lang fortsetzen) erzeugen Infraschall. Man versteht unter Infraschall Töne die mit einer Frequenz von unter 20 Hertz so tief sind, dass Menschen sie normalerweise nicht wahrnehmen können.

Zahlreiche wissenschaftlich fundierte Studien haben sich mit den Auswirkungen von Infraschall auf den Menschen beschäftigt. So kommt z. B. die Studie des bayrischen Landesamtes für Umwelt zum Schluss, dass die im Infraschallbereich liegenden Schallemissionen der Windenergieanlage weit unter der Wahrnehmungsschwelle des Menschen liegen und daher zu keinen Belästigungen führen.


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Infraschall ausgehend von Windenergieanlagen sind in einer Entfernung von mehr als 700m so gering sind, dass sie weder messbar sind, noch Auswirkungen auf den Menschen haben.

Ebenso bestätigen mehrere Gerichtsurteile inzwischen: nach heutigem Stand der Wissenschaft rufen Windenergieanlagen beim Menschen keine schädlichen Infraschallwirkungen hervor.

Auswirkungen von Infraschall hervorgerufen durch Windenergieanlagen auf die menschliche Gesundheit sind auch nach derzeitigem internationalem Kenntnisstand nicht plausibel.

Dennoch gibt es Menschen, die unter Beschwerden leiden. Auch wenn Forscher die vermeintliche Ursache-Wirkung-Beziehung zwischen Anlagen und Symptomen bislang nicht nachvollziehen können, so sind die Beschwerden doch real und müssen ernst genommen werden. Experten führen das so genannte „Windturbinensyndrom“ auf den Nocebo-Effekt zurück. Demnach erkranken Anwohner nicht an akustischen oder optischen Signalen der Windenergieanlage, sondern an der Befürchtung, dass diese gesundheitsschädlich sein könnten. Hier sind weitere Aufklärungsarbeit und Forschung dringend notwendig.

Vogelschutz

20 Jahre Forschung zeigen eindeutig: Vögel kollidieren nicht in großer Zahl mit Windenergieanlagen. Die größte Gefahr für die Artenvielfalt geht vom Klimawandel aus. Menschliche Eingriffe in den Lebensraum von Vögeln und Fledermäusen wie Gebäude, der Straßenverkehr oder die Landwirtschaft stellen für diese eine weitaus größere Gefahr dar als Windenergieanlagen. Umfangreiche artenschutzrechliche Prüfungen im Laufe jedes Verfahrens zur Genehmigung eines Windrades garantieren den Schutz von gefährdeten Vogelarten. Die Praxis zeigt, dass die Kollisionsgefahr sehr gering ist. Zugvögel halten meist Abstand von Windrädern, werden jedoch nicht vertrieben.

Uhu-2

Klimaschutz ist immer auch Natur- und Artenschutz. Sonne und Wind sind die treibenden Kräfte der Energiewende, des größten Klimaschutzprogramms der Geschichte, denn ohne Klimaschutz werden alle Maßnahmen zum Natur- und Artenschutz vergeblich sein.

Immobilienpreise

Family with house and garden

Bei der Errichtung von Windenergieanlagen werden die gesetzlichen Vorgaben des Bundes durch das Immissionsschutzgesetzes eingehalten. Dadurch wird die Minderung der Wohn- und Wertqualität der Umgebung verhindert. Der Wert einer Immobilie hängt vielmehr von einer ganzen Reihe von Faktoren ab, grundlegend sind Angebot und Nachfrage.

Energiewende geht nur mit Sonne und Wind!

Nur Sonne und Wind stehen uns in wirklich großen Mengen zur Verfügung, ergänzen sich hervorragend und können auch größtenteils gut in den vorhandenen Strommix integriert werden. Wasserkraft, Biomasse und Geothermie sind dagegen sehr begrenzt und können nur einen kleinen – aber wichtigen – Teil im Energiemix abdecken.

Energiewende - Wind - Sonne

Abschaltungen von allen Erneuerbare Energien Erzeugungsanlagen (Photovoltaik, Wind, Biomasse, Wasser, KWKG) verursacht durch Netzengpässe betrugen 2014 lediglich 1,6 % bezogen auf die gesamte EEG-Strom Erzeugung (inkl. Direktvermarktung) und entstanden vor allem in zwei nördlichen Bundesländern. In Bayern sind bisher keine Abschaltungen von Windkraftanlagen bekannt.

Energiewende, Netzüberlastungen und Abschaltungen

Abschaltungen/Ausfallarbeit von erneuerbaren Energien Erzeugungsanlagen (EEG-Anlagen: Photovoltaik, Wind, Biomasse, Wasser, KWKG) verursacht durch Netzengpässe betrugen 2015 lediglich 1,6 % bezogen auf die gesamte Nettostromerzeugungsmenge aus EEG-vergütungsfähigen Erzeugungsanlagen. Die Kosten die dadurch entstanden betrugen 1,65 € je Jahr und Letztverbraucher. 96 % der Abschaltungen entstanden in nördlichen Bundesländern insbesondere in Schleswig-Holstein.
In Oberbayern sind bis dato keine Abschaltungen von Windkraftanlagen durch Netzüberlastungen bekannt.

Windenergienutzung in Dänemark

In der Zeitung DIE WELT erschien am 02.03.2015 ein Beitrag des Wirtschaftsredakteurs Daniel Wetzel. In dem Artikel wird behauptet, dass „aus Angst vor Gesundheitsschäden durch Infraschall (…) in Dänemark kaum noch Windenergie-Anlagen gebaut“ werden. Der Autor Daniel Wetzel spricht von einem „faktischen Ausbaumoratorium“ für Windkraftanlagen in Dänemark.

Das baden-württemberggische Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft hat der dänische Energie Agentur, welche dem dänischen Ministerium für Klima, Energie und Bau zugeordnet ist, den Presseartikel vorgelegt und diesbezüglich um Stellungnahme gebeten.

In der Stellungnahme der dänischen Energie Agentur vom 20.03.2015 heißt es: „Die Entwicklung der Windkraft in Dänemark stimmt nicht mit den Informationen überein, die im Artikel der Zeitung „Die Welt“ geschildert wurden“. Die dänische Energie Agentur schreibt:

  • „Der Ausbau der Windkraft stagniert nicht. Im Jahr 2014 wurden Onshore-Windenergieanlagen mit einer Kapazität von 106 MW errichtet und Anlagen mit einer Kapazität von insgesamt 29 MW demontiert. Es gab einen Rückgang beim Ausbau im Vergleich zum Jahr 2013, der unter anderem durch veränderte Tarifbestimmungen seit dem 01.01.2014 begründet werden kann.
  • Anfang 2014 wurde eine Studie über den Zusammenhang zwischen Windrad-Geräuschen und Auswirkungen für die Gesundheit angefangen. Manche Kommunen warten mit der Planung ab, bis das Ergebnis der Studie vorliegt, aber viele Kommunen planen weiterhin den Ausbau von Windkraft.
  • An Hand der existierenden wissenschaftlichen Grundlagen gibt es keinen Beleg dafür, dass Windräder negative Auswirkungen für die Gesundheit haben. Das dänische Ministerium für Klima, Energie und Bau hat deswegen bekanntgegeben, dass die Planung von Windrädern während des Untersuchungszeitraumes fortgesetzt werden kann.“
    Der Anteil der Windkraft am Gesamtstrommix lag in Dänemark im Jahr 2015 bei 42,1 %. Ziel des dänischen Parlaments ist es bis 2020 mindestens die Hälfte des landeseigenen Strombedarfs durch Windkraft zu decken.

Abstandsregelungen in Dänemark

In Dänemark gilt die Regel, dass der Abstand von Windrädern zur nächsten Wohnbebauung die vierfache Höhe der Turbine betragen muss. Für das Bürgerwindrad Kammerberg mit einer Gesamthöhe von 207 m würde dies einen Abstand von 828 m bedeuten. Die tatsächlichen Abstände betragen: Weißling 980 m, Lauterbach 1200 m, Kammerberg 1495 m
Für das geplante Windrad in Gammelsdorf / Enghausen mit einer Gesamthöhe von 185,5 m würde dies einen Abstand von 742 m bedeuten. Die tatsächlichen Abstände betragen: Rehbach 780 m, Priel 830 m, Enghausen 850 m, Willersdorf 1100 m.

Abstandsregelung in Großbritannien

In Großbritannien gibt es bis heute keinen gesetzlichen Mindestabstand zwischen Windenergieanlagen und der Wohnbebauung. Gesetzentwürfe über Mindestabstände zwischen Windenergieanlagen und Wohngebäuden wurden im Parlament des Vereinigten Königreichs bereits dreimal eingebracht: Erstmals in der Sitzungsperiode 2008-2009 auf Initiative des Unterhauses und danach zweimal im Oberhaus. Der letzte Vorstoß erfolgte in der Sitzungsperiode 2012-2013 unter dem Titel Wind Turbines (Minimum Distance from Residential Premises) Bill. Am 14.05.2012 fand im Oberhaus die erste Gesetzeslesung statt, was den ersten von insgesamt zehn förmlichen Gesetzgebungsschritten darstellt. Seitdem ruht das Vorhaben. Eine gesetzliche Regelung existiert in Großbritannien somit bis heute nicht. Stand: November 2015

Abstände und WHO

Es wird behauptet, die Weltgesundheitsorganisation (WHO) fordere für Windenergieanlagen einen Mindestabstand von 2.000 m zu bewohnten Gebäuden. Manchmal wird die WHO-Forderung auch mit 1.500 m, 3.000 m oder gar der 10-fachen Anlagenhöhe zitiert. Welche der Angaben ist richtig?
Auf Anfrage des baden-württemberggische Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft teilte die WHO mit Schreiben vom 22.03.2013 mit, dass sie weder Richtlinien speziell für Lärm von Windenergieanlagen noch Empfehlungen zu Abständen zwischen Windenergieanlagen und Wohnbebauung veröffentlicht hat. Die oft zitierten WHO-Mindestabstände von Windenergieanlagen zum bebauten Gebiet gibt es nicht. Allgemeine Hinweise zum nächtlichen Schutz vor Lärm werden in der WHO-Veröffentlichung „Night Noise Guidelines for Europe” aus dem Jahre 2009 gegeben. Als Vorsorgewert zur Vermeidung von gesundheitsrelevanten Effekten, auch für besonders empfindliche Personen wie z. B. Kinder oder Kranke, wird ein Außenpegel von 40 dB(A) für die Nacht genannt. Dies entspricht dem Immissionswert der TA Lärm für allgemeine Wohngebiete. Stand: November 2015. Alle in Deutschland genehmigten Windkraftanlagen müssen diese TA Lärm erfüllen, um genehmigt zu werden.

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