Bürger-Solardach – Montessori Schule Freising

Montessori-Schule-Freising-Buerger-Solardach-LuftbildProjektname: Bürger-Solardach Montessorischule Freising
Inbetriebnahme: 25.05.2020
Anlagengröße: 99,96 kWp
Modulneigung: 10°
Jahresertrag: 95.000 kWh/Jahr (950 kWh/kWp)
CO2-Einsparung: 33,4 Tonnen pro Jahr (BRD Strommix 2019)
Versicherung: fachgerecht

Projektbeschreibung:
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Veranstaltungsflyer:
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Beteiligungsmöglichkeit
Bürger-Beteiligung: Nachrangdarlehen (ab 1.000,- €)
Höhe Bürger-Beteiligung Gesamt: ca. 70.000,- €
Beteiligungsvoraussetzung: Mitgliedschaft in der Genossenschaft. Wer noch nicht Mitglied ist, kann durch Antrag – wie in der Satzung vorgesehen – Mitglied werden.
Darlehensbedingungen (wahlweise):
Laufzeit: ca. 20 Jahre > Zinssatz: 2,0% > Tilgungsbeginn: 2031
Laufzeit: ca. 10 Jahre > Zinssatz: 1,4% > Tilgungsbeginn: 2026
Laufzeit: ca.  5 Jahre > Zinssatz: 1,0% > Tilgungsbeginn: 2021
Zeichnungszeitraum: vom 15.10.2020 bis 30.10.2020 – Zeichnungswünsche werden bereits entgegen genommen
Projektbeschreibung: folgt
Rückzahlung: Die Genossenschaft kann das Darlehen jederzeit zurückzahlen
Sicherheit: Das Darlehen wird nicht besichert.
Qualifizierte Nachrangabrede: Das Darlehen ist mit einer sog. qualifizierten Nachrang­abrede ausgestattet. Dies bedeutet, dass der Anspruch auf Rückzahlung des Darlehensbetrages und der Zahlung der Zinsen solange und soweit ausgeschlossen ist, als dadurch ein Grund für die Insolvenz der Genossenschaft hervorgerufen wird oder werden kann (d.h. Zahlungsunfähigkeit nach § 17 Insolvenzordnung oder Überschuldung nach § 19 der Insolvenzordnung). Im Fall eines Liquidationsverfahrens oder der Insolvenz treten die Forderungen des Darlehensgebers auf Rückzahlung des Darlehensbetrages und der Zahlung der Zinsen im Rang hinter die Forderungen aller nicht nachrangigen Gläubiger der Genossenschaft sowie im Insolvenzfall hinter sämtlichen in § 39 Abs. 1 Insolvenz­ordnung bezeichneten nachrangigen Forderungen zurück. Der Darlehensgeber wird daher mit seinen Nachrangdarlehensforderungen erst nach vollständiger und endgültiger Befriedigung sämtlicher anderer Gläubiger der Genossenschaft berücksichtigt. Die qualifizierte Nachrangklausel gilt sowohl vor als auch nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Der Ausschluss der Ansprüche aufgrund dieser Nachrangklausel kann dauerhaft für unbegrenzte Zeit wirken. Der Darlehensgeber trägt damit ein über das allgemeine Insolvenzausfallrisiko hinausgehendes unternehmerisches Risiko, das höher ist als das Risiko eines regulären Fremdkapitalgebers und dessen Realisierung er nicht beeinflussen kann.
Ein Totalverlust kann nicht ausgeschlossen werden.
Notar: Als formale Voraussetzung genügt lediglich der Darlehensvertrag. Die Einschaltung eines Notars ist nicht nötig.

Berichterstattung

KW 43 – Pädagogisch wertvolles Projekt – Süddeutsche Zeitung
KW 28 – Bürger können sich an Solardach beteiligen – Süddeutsche Zeitung
KW 22 – Freisings Montessori wird zu Solar-Schule – Eltern sollen zur Beteiligung motiviert werden – Münchner Merkur
KW 22 – Strom vom eigenen Dach – Süddeutsche Zeitung

Als fortschrittliches Unternehmen setzt Montessori Freising auch auf ökologisch nachhaltige Energiegewinnung. So versteht Montessori Freising das Solardach nicht nur als Stromquelle, sondern auch als pädagogische Anlage, die bereits Kinder und ihre Familien im Kinderhaus zu ökologischer Verantwortung motiviert und auch im Unterricht in der Schule dazu beiträgt, aktiv über den Klimawandel aufzuklären.