Projektname: Bürger-Solardach Tennishalle Eching
Inbetriebnahme: 09.2022
Installation: 08.2021 EEG-Inbetriebnahme
Anlagengröße: 395,6 kWp
Modulneigung: ca. 18°
Ausrichtung: Westsüdwest – Ostnordost
Installateur: Leopoldseder Solartechnik, Freising
Jahresertrag: 375.000 kWh/Jahr (950 kWh/kWp)
CO2-Einsparung: 150 Tonnen pro Jahr (BRD Strommix 2019)
Bürger-Ladenetz: Bürger-Ladestation für E-Autos
Versicherung: fachgerecht
Projektbeschreibung: Download
Mieter-Strom Preise
Arbeitspreis Mieter-Strom | 29,4 | Cent/kWh Brutto |
Grundpreis Mieter-Strom | 9,90 | €/Monat Brutto |
Berichterstattung
KW 24 – 1 bis 2 Prozent Zinsertrag: BEG sucht in Eching noch Darlehensgeber für Tennishallen-Solardach – Münchner Merkur
KW 24 – BEG: Beteiligungsangebot an der Solarstromanlage auf dem Dach der Tennishalle in Eching – Forum Freising
KW 23 – Solarstromanlage auf der Tennishalle Bürger können sich beteiligen – Süddeutsche
KW 23 – Sonnenstrom vom Dach der Tennishalle – Echinger Echo
KW 09 – Wiederaufbau der abgebrannten Tennishalle beginnt – Süddeutsche
KW 08 – Neue Tennishalle: Gemeinde legt finanzielle Punktlandung hin – Münchner Merkur
KW 04 – Neue Echinger Tennishalle: Volle Sonnenkraft voraus! – Münchner Merkur
KW 04 – Strom für 250 Menschen – echinger-zeitung.de
KW 04 – Sonnenenergie für den SC Eching – Süddeutsche
Beteiligungsmöglichkeit (beendet)
Bürger-Beteiligung: Nachrangdarlehen (ab 1.000,- €)
Gesamtkosten: ca. 300.000,- € (netto)
Höhe Bürger-Beteiligung Gesamt: 250.000,- € davon 125.000,- € Vorrang für Bürger der Gemeinde Eching und Mitglieder des Sport-Club Eching e.V.
Eigenkapital der Genossenschaft: 50.000,- €
Beteiligungsvoraussetzung: Mitgliedschaft in der Genossenschaft. Wer noch nicht Mitglied ist, kann durch Antrag – wie in der Satzung vorgesehen – Mitglied werden.
Darlehensbedingungen (wahlweise):
Laufzeit: ca. 20 Jahre > Zinssatz: 2,0% > Tilgungsbeginn: 31.12.2032
Laufzeit: ca. 10 Jahre > Zinssatz: 1,4% > Tilgungsbeginn: 31.12.2027
Laufzeit: ca. 5 Jahre > Zinssatz: 1,0% > Tilgungsbeginn: 31.12.2022
Zeichnungszeitraum: vom 12.06.2021 bis 30.06.2021 – Zeichnungswünsche werden per E-Mail entgegen genommen
Rückzahlung: Die Genossenschaft kann das Darlehen jederzeit zurückzahlen
Sicherheit: Das Darlehen wird nicht besichert.
Qualifizierte Nachrangabrede: Das Darlehen ist mit einer sog. qualifizierten Nachrangabrede ausgestattet. Dies bedeutet, dass der Anspruch auf Rückzahlung des Darlehensbetrages und der Zahlung der Zinsen solange und soweit ausgeschlossen ist, als dadurch ein Grund für die Insolvenz der Genossenschaft hervorgerufen wird oder werden kann (d.h. Zahlungsunfähigkeit nach § 17 Insolvenzordnung oder Überschuldung nach § 19 der Insolvenzordnung). Im Fall eines Liquidationsverfahrens oder der Insolvenz treten die Forderungen des Darlehensgebers auf Rückzahlung des Darlehensbetrages und der Zahlung der Zinsen im Rang hinter die Forderungen aller nicht nachrangigen Gläubiger der Genossenschaft sowie im Insolvenzfall hinter sämtlichen in § 39 Abs. 1 Insolvenzordnung bezeichneten nachrangigen Forderungen zurück. Der Darlehensgeber wird daher mit seinen Nachrangdarlehensforderungen erst nach vollständiger und endgültiger Befriedigung sämtlicher anderer Gläubiger der Genossenschaft berücksichtigt. Die qualifizierte Nachrangklausel gilt sowohl vor als auch nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Der Ausschluss der Ansprüche aufgrund dieser Nachrangklausel kann dauerhaft für unbegrenzte Zeit wirken. Der Darlehensgeber trägt damit ein über das allgemeine Insolvenzausfallrisiko hinausgehendes unternehmerisches Risiko, das höher ist als das Risiko eines regulären Fremdkapitalgebers und dessen Realisierung er nicht beeinflussen kann.
Ein Totalverlust kann nicht ausgeschlossen werden.
Notar: Als formale Voraussetzung genügt lediglich der Darlehensvertrag. Die Einschaltung eines Notars ist nicht nötig.