Beteiligung an der lokalen Energiewende

Geschäftsanteil á 250,- €:

  • Durch den Erwerb von Geschäftsanteilen wird man Mitglied der Genossenschaft.
  • Mindestens ein Geschäftsanteil ist Voraussetzung für eine Projektbeteiligung – s. u.
  • Geschäftsanteile sind eine mittelfristige Geldanlage
    • Gewinnausschüttung
      • 2023 – 3,5 %
      • 2022 – 2,5%
      • 2021 – 2,0%
    • Bindung für mindestens 3 Jahre
  • Miteigentümer der BEG-FS
  • Eine Stimme – unabhängig von der Anzahl der Anteile
  • Die Anzahl der Anteile je Mitglied ist nicht beschränkt
  • Die BEG-FS nimmt sehr gerne neue Mitglieder auf Beitrittserklärung
  • Mitglieder können Geschäftsanteile jederzeit aufstocken
  • Derzeit halten die Mitglieder der BEG-FS 8.509 Geschäftsanteile (24.06.2024)
  • Es besteht keine Nachschusspflicht der Mitglieder

Bitte füllen Sie das Formular Beitrittserklärung aus und senden es uns zu. Sehr gerne als PDF: Um Mitglied zu werden ist es notwendig mindestens einen Geschäftsanteil in Höhe von 250,- Euro zu zeichnen. Der Erwerb des Geschäftsanteils ist einmalig, es werden keine wiederkehrenden z.B. jährlichen Zahlungen fällig. Natürlich können Sie auch mehrere Geschäftsanteile erwerben oder diese jederzeit aufstocken.
Zum einen unterstützen Sie mit Ihrer Mitgliedschaft die lokale Energiewende in Bürgerhand und lässt Sie davon wirtschaftliche profitieren. Zudem ist die Mitgliedschaft Voraussetzung um Bürger-Strom Kunde zu werden und um sich mit Nachrangdarlehen an unseren nachhaltigen Projekten in der Region zu beteiligen.
Ja – jederzeit. Bitte füllen Sie hierzu das Formular für den/die Empfänger/in aus und kreuzen auf dem Formular an, dass Sie den/die Geschäftsanteil/e überweisen werden.
Geschäftsanteile können jederzeit z.B. an Kinder, Enkel oder Partner übertragen werden.
Ja – Geschäftsanteile können vererbt werden. Maßgeblich ist dabei der Erbschein.
Die Höhe der Dividende wird von der Generalversammlung beschlossen.
Die Generalversammlung findet üblicherweise im Juni statt. Sie beschließt die Höhe der Dividende für das zuvor abgelaufene Geschäftsjahr. Die Auszahlung erfolgt dann zeitnah nach der Generalversammlung.
Maßgeblich für die Berücksichtigung von neu gezeichneten Geschäftsanteilen für die Dividendenausschüttung ist immer der Eingang der Zahlung für den Geschäftsanteil bei der BEG-FS. Bei Einzahlung der Geschäftsanteile vor dem 30.06. wird die Dividende für das Geschäftsjahr für 6 Monate (50%) berechnet. Bei Einzahlung ab dem 01.07. wird die Dividende zum ersten Mal im Folge-Geschäftsjahr ausbezahlt.
Geschäftsanteile können zum Geschäftsjahresende (31.12.) mit einer Frist von drei Jahren gekündigt werden.

 

Projektbeteiligung mittels eines nachrangigen Darlehens:

  • Projektabhängig z.B. ab 1.000,- €
    • nachhaltige Geldanlage
    • mit jährlicher, fester Verzinsung
    • Laufzeit wahlweise 5, 10 oder 20 Jahre

Neue Beteiligungsangebote:

  • Bürger-Solardach Predazzoallee Hallbergmoos
    Anlagengröße: 55 kWp
    Zeichungssumme: ca. 70 T€
    Zeichnungszeitraum: Q4 24 – Q1 25
    Vermarktung: Mieterstrom
    Informationen zum Projekt
  • Bürger-Windpark Jesenwang
    Projektleistung: 22 MW
    Zeichnungssumme: ca. 5,8 Mio€
    Zeichnungszeitraum: Q1 – Q2 25
    Inbetriebnahme: Q4 27 geplant
    Stand: Vorbescheid ist erteilt
    Informationen zum Projekt
  • Bürger-Solardach TSV Neufahrn
    Anlagengröße: 300 kWp
    Zeichnungssumme: ca. 250 T€
    Zeichnungszeitraum: Q2 25
Ja, die Mitgliedschaft in der Genossenschaft mit mindestens einem Geschäftsanteil zu 250,- € an der Genossenschaft ist Voraussetzung, um sich per Nachrangdarlehen an Projekten der BEG-FS zu beteiligen.
Sie können jederzeit durch den Erwerb eines oder mehrerer Geschäftsanteile á 250,- € Mitglied der BEG-FS werden.

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