Bürger Windpark Hohenkammer

Eckdaten der Bürger Beteiligung

  • Stückelung des Nachrangdarlehens: 1.000,- Euro oder ein Mehrfaches
  • Gesamtkosten: 25.250.000 € (netto)
  • Höhe Bürger-Beteiligung BEG-FS: 4.500.000 €
  • Zeichnungszeitraum: Vom 23.9.25 bis zur Erreichung der Gesamtsumme, spätestens jedoch bis zum 19.10.25
  • Vergabeverfahren: Windhundprinzip – Zeichnungswünsche von Mitgliedern der BEG-FS eG werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt
  • Darlehensnehmer: Bürger Energie Genossenschaft Freisinger Land eG
  • Beteiligungsvoraussetzung: Mitgliedschaft in der BEG-FS eG
  • Noch kein Mitglied? Stellen Sie Ihren Antrag frühzeitig, um rechtzeitig zeichnen zu können
  • Projektbeschreibung: Download
  • Zins- und Tilgungsplan: Download
  • Flyer zum Projekt: Download

Nachrangdarlehensbedingungen

VolumenLaufzeitZinssatzTilgungs-
beginn
Tilgungs-
raten
3.000.000€ca. 20 Jahre5% p.a.31.12.3610
1.500.000€ca. 10 Jahre3% p.a.31.12.315


Der Erwerb dieser Vermögensanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen. Für diese Vermögensanlage besteht nach dem Vermögensanlagengesetz keine Pflicht zur Veröffentlichung eines Verkaufsprospekts, da die Vermögensanlage ausschließlich Genossenschaftsmitgliedern angeboten wird. Weitere Informationen befinden sich in der Projektbeschreibung.

Abgabe Zeichnungswunsch: 


Fragen? Schreiben Sie uns an beteiligung@beg-fs.de

Zeichnungsstand 30.9.2025 – 8:00 Uhr:
Anwohner: 1.120.000 € (Gesamtsumme 1.125.000 €)
Anzahl Darlehensgeber Anwohner: 214

nicht Anwohner: 2.937.000 € (Gesamtsumme 3.375.000 €)
Anzahl Darlehensgeber nicht Anwohner: 221

Gesamt: 4.057.000 € (Gesamtsumme 4.500.000 €)
Anzahl Darlehensgeber Gesamt: 435

Anwohner-Vorteil:
Anwohner aus Hohenkammer, Reichertshausen und Petershausen (jeweils im gesamten Gemeindegebiet), die sich mittels Nachrangdarlehen am Bürger-Windpark Hohenkammer beteiligen, können den vergünstigten Bürger-Strom-Plus von derzeit 26,4 Cent/kWh (brutto) ab Inbetriebnahme des Windparks bis zum Ende der Nachrangdarlehenslaufzeit nutzen.

Ablauf von Zeichnungswunsch bis zur Einzahlung

  • Vertragszusendung
    Nach Eingang und Annahme Ihres Zeichnungswunsches erhalten Sie als Nachrangdarlehensgeber den Vertrag umgehend per Post.
  • Prüfungs- und Unterzeichnungsfrist
    Sie haben 14 Tage Zeit, den Vertrag zu prüfen, zu unterzeichnen und an uns zurückzusenden.
  • Einzahlungsfrist
    Nach Unterzeichnung stehen Ihnen weitere 14 Tage für die Einzahlung des Darlehensbetrags zur Verfügung.
  • Verzinsung
    Die Verzinsung beginnt mit dem Tag der Einzahlung.

Informationsveranstaltung zur Beteiligung
9.10.25 – 19:00 Uhr – Grundschule, Pfarrer-Egger-Str. 15, 85411 Hohenkammer
Die Veranstaltung findet nur statt, wenn das Zeichnungsvolumen vor der Veranstaltung noch nicht ausgeschöpft ist.

Inhalte:

  • Projektvorstellung Bürger-Windpark Hohenkammer
  • Vorstellung der BEG-FS eG
  • Details zur Beteiligung

Ja, die Bürgerbeteiligung am BWP Hohenkammer ist ab dem 23. September 2025 möglich. Die Zeichnung erfolgt nach der Reihenfolge des Eingangs der Zeichnungswünsche, bis die geplante Zeichnungssumme erreicht ist.

25 % des Nachrangdarlehensvolumens sind dabei bis zum 15. Oktober 2025 ausschließlich für Anwohner aus Hohenkammer, Reichertshausen und Petershausen (jeweils im gesamten Gemeindegebiet) reserviert.
Der Zeichnungszeitraum für den Bürger-Windpark Hohenkammer (BWP Hohenkammer) beginnt am 23. September 2025. Er endet, sobald die jeweilige Zeichnungssumme erreicht ist, spätestens jedoch am 19. Oktober 2025.
Ja, für die Beteiligung an Projekten der BEG-FS – z. B. durch ein Nachrangdarlehen – ist die Mitgliedschaft in der Genossenschaft Voraussetzung. Dafür müssen Sie mindestens einen Geschäftsanteil in Höhe von 250 € zeichnen.

Wichtig: Der Geschäftsanteil muss bereits bei der BEG-FS eingezahlt sein, bevor Sie einen Zeichnungswunsch für das Nachrangdarlehen abgeben können.
Ja, Sie können jederzeit Mitglied der BEG-FS werden – einfach durch den Erwerb eines oder mehrerer Geschäftsanteile à 250 €.
Ja, Nachrangdarlehen können übertragen werden –
1. im Erbfall nach Vorlage eines Erbscheins oder
2. auf eigenen Wunsch des Mitglieds.

Voraussetzung: Die Empfänger müssen zum Zeitpunkt der Übertragung bereits Mitglieder sein oder vor der Übertragung die Mitgliedschaft erwerben. Geschäftsanteile können auch übertragen werden.

Im 2. Fall können Sie flexibel vorgehen:
a) Teilweise Übertragung:
Sie können z. B. von einem ursprünglichen Darlehen von 10.000 € schrittweise 2.000 € auf die Tochter und jeweils 1.000 € auf die beiden Enkel übertragen. Die verbleibenden 6.000 € verleiben beim ursprünglichen Darlehensgeber und können zu einem späteren Zeitpunkt weiter übertragen werden.
b) Vollständige Übertragung:
Alternativ ist auch die Übertragung des gesamten Darlehens (z. B. 10.000 €) auf einen Enkel möglich.
Sprechen Sie uns, im begründeten Einzelfall, wie einem längeren Aufenthalt im Ausland, können wir die Frist verlängern.
Sprechen Sie uns an, im begründeten Einzelfall können wir die Frist verlängern. Die Verzinsung beginnt mit dem Tag der Einzahlung.
Ja, das ist möglich. In diesem Fall wird für jeden Betrag und jede gewünschte Laufzeit (z. B. 1.000 € für 10 Jahre und 1.000 € für 20 Jahre) ein eigener Nachrangdarlehensvertrag mit Ihnen als Mitglied abgeschlossen. So können Sie flexibel unterschiedliche Laufzeiten für Ihr eingesetztes Kapital vereinbaren.
Nein, ein Mitglied kann nicht mehrere Darlehensverträge mit derselben Laufzeit abschließen.

Planung Windpark:

Anlagentyp: Enercon E-175
Anlagenleistung: 7 MW, Parkleistung 14 MW
Nabenhöhe: 175 m
Rotordurchmesser: 175m (87,5 m je Blatt)
Anzahl: 2 Windenergieanlagen
Planer: Beermann Enegiesysteme
Mitgesellschafter: HaPeVi eG
Zeitplan: Baustart (Fundament & Turm) Anfang 2027, Inbetriebnahme Ende 2027

Beitrag zum Klimaschutz:

Ertrag: 27,62 Millionen kWh/Jahr (Prognose) – Stromverbrauch von 19.700 Personen
Stromverbrauch Hohenkammer: 10,7 Millionen kWh/Jahr (Broschüre Strom aus Erneuerbaren Energien 2023) CO2 Einsparung: 19.942 t/Jahr (Erneuerbare Energien in Zahlen 2023 BMWI – 722 g/kWh)
Energieaufwand zu Herstellung: Nach ca. 9 Monaten Betrieb ist der Energieeinsatz amortisiert
Flächenbedarf:
0,92 ha (9.200m²) dauerhaft, davon 8.002m² Wald, der durch eine Ersatzaufforstung kompensiert wird
3,35 ha (33.510²) verübergehend
CO2 Einsparung spez.: 1.200 kg/Jahr m² (Wald ca. 1,08 kg/Jahr m²)
Um die gleiche CO2 Einsparung wie der geplante Bürger-Windpark mit einem Wald zu erzielen, wären dafür 1.846 Hektar an Waldfläche notwendig. Das gesamte Gemeindegebiet Hohenkammer hat 2.574 Hektar.

Projekttagebuch

24.09.2025 –Finanzierungsbestätigung der DZ Bank

Nach dem erfolgreichen Zuschlag durch die Bundesnetzagentur haben wir auch die Finanzierungsbestätigung der DZ Bank erhalten. Damit ist die Finanzierung des Bürger-Windparks Hohenkammer auf ein solides Fundament gestellt.
Die Entscheidung der DZ Bank bestätigt die wirtschaftliche Tragfähigkeit und die Qualität unseres Projekts. Für uns als Bürger Energie Genossenschaft bedeutet das: Wir können nun mit voller Kraft die nächsten Schritte Richtung Baubeginn einleiten – mit Planungssicherheit und einem starken Finanzierungspartner an unserer Seite.

24.09.2025 – Zuschlag BNetzA Ausschreibung

Am 24.9.25 hat der Bürger-Windpark Hohenkammer einen Zuschlag im Rahmen der Ausschreibung der Bundesnetzagentur für Windenergie an Land erhalten. Damit ist ein weiterer wichtiger Meilenstein geschafft. Die erfolgreiche Teilnahme an der Ausschreibung bedeutet, dass das Projekt nun zu denjenigen Vorhaben gehört, die künftig eine gesetzlich gesicherte Vergütung für die eingespeiste Windstrommenge erhalten. Dies schafft Planungssicherheit für alle Beteiligten.

17.06.2025 – Genehmigung ist erteilt (BImSchG)

Die BEG-FS hat am 17.06.2025 die Genehmigung (BImSchG) vom Landratsamt Freising zur Errichtung und zum Betrieb von zwei Windkraftanlagen erhalten.

19.06.2023 Vorbescheid für 2 Windräder E-175 erteilt

Am 19.06.2023 wurde vom Landratsamt Freising nach 3-monatiger Bearbeitungszeit der Vorbescheid für 2 Windräder E-175 erteilt.

30.01.2023 – 1. Bürger Informationsveranstaltung in Hohenkammer

Bürger Information - Windpark Hohenkammer - Mehrzweckhalle - Genossenschaft Freising

370 Besucher sind der Einladung der BEG-FS gefolgt und haben sich über die lokale Energiewende, den Bürger-Windpark Hohenkammerg und die geplanten Beteiligungsmöglichkeiten informiert.
Ort: Mehrzweckhalle – Pfarrer-Egger-Straße 15 – 85411 Hohenkammer

27.01.2023 – Umplanung auf Windrad Typ E-175

15.11.2022 – spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) hat begonnen

Die Beobachtungen durch die Naturschutzexperten laufen seit November 2022 und werden ca. 12 Monate in Anspruch nehmen.

28.10.2022 – Unterzeichnung Gestattungsvertrag mit Grundstückseigentümer

Berichterstattung:

2025
KW 36 – Diese Windräder sind in Bürgerhand – Süddeutsche
KW 26 – Zwei neue Windräder bei Hohenkammer genehmigt – Süddeutsche
KW 25 – Geplante Windkraftanlagen: Es geht voran in Nandlstadt und Hohenkammer – Münchner Merkur

2024
KW 43 – Windräder sind für den Rotmilan weniger tödlich als gedacht – Süddeutsche

2023
KW 05 – Rückenwind für Anlagen nahe Oberpaindorf – Donaukurier
KW 05 – Windpark mit Rückendeckung: Bürger in Hohenkammer bekunden bei Infoabend riesiges Interesse – Münchner Merkur
KW 05 – Bürgerwindpark Hohenkammer: Jetzt gibt‘s alle Infos dazu – Münchner Merkur
KW 04 – Windparks: Planungen im Ampertal laufen auf Hochtouren – Bürger sollen profitieren – Münchner Merkur